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Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

1. Wir liefern ausschliesslich auf Grundlage nachfolgender Liefer- und Zahlungsbedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Sie verpflichten uns nur, wenn wir uns ausdrücklich und schriftlich mit ihnen einverstanden erklären.

 

Beispiel - Allgemeine Geschäftsbedingungen

2. Abmachungen ausserhalb dieser AGB’s bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die von uns genannten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ab Auslieferungslager Stäfa. Transporte Domizil werden gesondert nach Aufwand verrechnet.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen enthalten.

2. Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, sind wir berechtigt, den vereinbarten Preis zu erhöhen, falls zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die geltenden Preise unserer Lieferanten oder sonstige auf unserer Ware liegenden Kosten (einschliesslich öffentlicher Lasten) steigen; andernfalls gilt der in der Auftragsbestätigung angeführte Preis.

3. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde ist die Zahlung hälftig; d.h. 50% bei Auftragsbestätigung und 50% nach Lieferung ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Wird keine Teilzahlung vereinbart, ist die Zahlung ausnahmslos innert 14 Tagen rein netto zu leisten.

4. Für nach Verzugseintritt entstandene Mahnkosten berechnen wir eine Mahnkostenpauschale von CHF 10.--. Weitergehende Ansprüche, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung der Forderung durch ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt, bleiben unberührt.

5. Gerät der Käufer mit einer fälligen Zahlung ganz oder teilweise in Rückstand, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten.

III. Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der konkreten Bestellung entstandenen Forderungen unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern und sonstigen Personen behalten wir uns das Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die uns aus irgendeinem Rechtsgrund aus der Geschäftsbeziehung gegenüber dem Käufer zustehen.

IV. Lieferzeit – Umfang der Lieferung – Ausführung der Lieferung – Leistungs- und Erfüllungsort

1. Leistungs- und Erfüllungsort für beide Teile ist Stäfa, ZH.

2. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Unsere Lieferzeiten sind grundsätzlich nur annähernd und unverbindlich. Hiervon abweichende Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Können wir nicht pünktlich liefern, informieren wir den Käufer unverzüglich.

4. Geraten wir aus von uns zu vertretenden Gründen mit der Lieferung in Rückstand und hat uns der Käufer erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt, kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Pflichtverletzung sind ausgeschlossen.

5. Unvorhergesehene Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben (wie zum Beispiel Energiemangel, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Komponenten und sonstiger Materialien, Importschwierigkeiten, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrung, höhere Gewalt), verlängern die Lieferzeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Käufer als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Treten wir zurück, erstatten wir dem Käufer unverzüglich sämtliche bereits erbrachten Zahlungen.

6. Die Einhaltung der Lieferzeiten setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers voraus. Jede spätere Änderung der Ausführung des Auftrages auf Wunsch des Käufers berechtigt uns zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferzeit.

7. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

V. Versand / Lieferung

1. Der Versand ab Auslieferungslager in Stäfa, ZH erfolgt auf Kosten des Käufers. Versandweg und Versandart werden von uns bestimmt. Transport via Domizil wir nach Aufwand berechnet.

2. Die Ware kann auch bei uns abgeholt werden.

3. Die Wände werden in entsprechenden Transportgittern geliefert. Für diese Gitter verrechnen wir ein Depot, welches bei tadelloser Rückgabe zurück vergütet wird. Der Rücktransport der Gitter geht zulasten des Käufers. Die Gitter können zerlegt und gebunden werden. Für nicht zerlegte Gitter berechnen wir einen Unkostenbeitrag von  CHF 60.--.

VI. Haftung

1. Der Käufer hat die Ware bei Eingang auf äusserliche Unversehrtheit, Vollständigkeit und Vollzähligkeit zu untersuchen. Erkennbare Mängel und/oder Fehlmengen sind auf den Frachtpapieren schriftlich fest zu halten und von Spediteur zu bestätigen. Soll die Ware auf Weisung des Käufers oder seiner Erfüllungsgehilfen ohne vorgenannte Empfangsquittung abgeliefert werden, so geschieht dies ausschliesslich auf Risiko des Käufers. In diesem Falle gilt die Ware als genehmigt.

2. Wir haften nicht für Mängel und Schäden, welche durch unsachgemässe Behandlung oder nicht fachgerechte Montage entstanden sind.

VII. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Meilen, ZH.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

CREAGART, Corinna de Courten

Stäfa, 10. März 2009

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